Kanton Zürich

Mit den ESBA-Richtlinien (Richtlinien über die „Erhöhung der Sicherheit an bestehenden Aufzügen im Rahmen der besonderen Bauverordnung I“) verbessert der Kanton Zürich die Sicherheit alter Lifte. Mit der ESBA konzentriert sich Zürich auf die wichtigsten sieben von insgesamt 74 Gefährdungspunkten der europäischen SNEL (Safety Norm for Existing Lifts):

  • Kabinen ohne Kabinenabschlusstür
  • Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung
  • Schlechte Anhaltegenauigkeit des Antriebsystems
  • Fehlende oder unzulängliche Notbeleuchtung in der Kabine
  • Ungeeignetes Glas an den Schachttüren
  • Fehlende oder unzulängliche Puffer
  • Kritisches Verhältnis von Nutzfläche zu Nennlast

Die neue Gesetzeslage betrifft Eigentümer von Gebäuden mit Liften, die vor dem 1. August 2001 gebaut worden sind. Es gilt eine fünfjährige Umsetzungsfrist nach Inspektion.

 

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