Kanton Uri

Gemäss Artikel 79 des Urner Planungs- und Baugesetzes sind Bauten und Anlagen so zu erstellen und zu unterhalten, dass sie den anerkannten Regeln der Baukunde entsprechen. Explizit erwähnt der Kanton, dass dazu auch Aufzüge und Rolltreppen zählen. Als mangelhaft gelten allgemein Lifte, die nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen. Dieser Stand wird in der Schweiz durch die SIA-Norm 370.80 definiert, die der europäischen Sicherheitsnorm SNEL (Safety Norm for Existing Lifts) entspricht. Im Falle eines Unfalls dient die SIA-Norm als Basis für eine Beurteilung.

 

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