Kanton Glarus

Bei bestehenden Liften sind sieben von insgesamt 74 Gefährdungspunkten aus der europäischen SNEL (Safety Norm for Existing Lifts) zu beheben. Das fordert die Glarner Vollzugsverordnung zur Bauverordnung. Bei Mängeln, sollen Aufzugsbetreiber bei ordentlichen periodischen Kontrollen sowie bei Umbauten folgende Punkte verbessern:

  • Antriebssystem mit schlechter Anhaltegenauigkeit
  • Kabinen ohne Türen
  • Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtungen
  • Ungeeignetes Glas in Schachttüren
  • Kritisches Verhältnis von Nutzfläche zur Nennlast
  • Fehlende oder unzulängliche Notbeleuchtung in der Kabine
  • Fehlende oder unzulängliche Puffer

 

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