Kanton Genf
Seit April 2004 müssen im Kanton Genf folgende Sicherheitsrisiken an bestehenden Aufzügen behoben werden:
- Ungeeignetes Glas in Schachttüren
- Kabinen ohne Kabinenabschlusstür
- Antriebssystem mit schlechter Anhaltegenauigkeit
- Fehlende oder unzulängliche Puffer
- Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung
- Fehlende Schliesseinrichtung an Schacht- und Schachtgruben-Zugängen
- Unsichere Verriegelungseinrichtung der Schachttüren
- Schachttüren, die sich ohne besonderes Werkzeug entriegeln lassen
- Teilumwehrung Schacht mit zu niedriger Umwehrung
- Fehlender abschliessbarer Hauptschalter Von den
Auflagen sind in Genf rund 3200 Anlagen betroffen, die Massnahmen sind weitgehend umgesetzt.