Kanton Genf

Seit April 2004 müssen im Kanton Genf folgende Sicherheitsrisiken an bestehenden Aufzügen behoben werden:

  • Ungeeignetes Glas in Schachttüren
  • Kabinen ohne Kabinenabschlusstür
  • Antriebssystem mit schlechter Anhaltegenauigkeit
  • Fehlende oder unzulängliche Puffer
  • Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung
  • Fehlende Schliesseinrichtung an Schacht- und Schachtgruben-Zugängen
  • Unsichere Verriegelungseinrichtung der Schachttüren
  • Schachttüren, die sich ohne besonderes Werkzeug entriegeln lassen
  • Teilumwehrung Schacht mit zu niedriger Umwehrung
  • Fehlender abschliessbarer Hauptschalter Von den

Auflagen sind in Genf rund 3200 Anlagen betroffen, die Massnahmen sind weitgehend umgesetzt.

 

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